Unsere Regeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gut Leben Landresort GmbH für Übernachtung und Objektnutzung

Hier findet Ihr unsere allgemein gültigen Geschäftsbedingungen, also unsere gängige Praxis, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde. Wir sind flexibel und wollen dies auch sein. Daher ist alles auch möglich zu besprechen und ggf. auch zu ändern. Ohne solche Sondervereinbarungen (am besten schriftlich im Rahmen des Angebotes oder in separaten E-Mails dokumentiert) gilt aber Folgendes:

Die Gut Leben Landresort GmbH, Birkholzer Dorfstr. 9 in 16321 Bernau bei Berlin wird im Folgenden „Landresort“ genannt.

I) Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landresort.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landresort.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

II) Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

Terminreservierung: Wir halten den vereinbarten Wunschtermin bis zum Ende der Angebotsgültigkeit reserviert. Sollte uns bis dahin kein unterzeichnetes Angebot per E-Mail zugegangen sein, werden wir den Termin wieder für Buchungen freigeben. Im Falle einer weiteren Veranstaltungsanfrage vor Unterzeichnung des reservierten Angebotes im gleichen Buchungszeitraum erhaltet Ihr ein 24-stündiges Vorbuchungsrecht; danach erhaltet Ihr eine geteilte Option.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Landresort zustande. Dem Landresort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Im Falle einer Veranstaltung kommt der Vertrag durch Annahme des Angebotes des Landresort durch den Kunden zustande. Hierfür ist die schriftliche Bestätigung per E-Mail ausreichend.

Vertragspartner sind das Landresort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Landresort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Landresort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Das Landresort haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Landresorts beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 24 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Landresorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III) Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Landresort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Landresorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landresorts an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Landresort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses bis spätestens 20 Wochentage vor Beginn der Veranstaltung bzw. Zimmernutzung den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

Die Preise können vom Landresort ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder anderer Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Landresort dem zustimmt.

Rechnungen des Landresorts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Landresort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Landresort berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorgaben einzufordern.

Das Landresort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine oder mehrere angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landresorts aufrechnen oder mindern.

Mit Angebotsunterzeichnung durch euch, also seitens des Auftragsgebers, sind innerhalb von 5 Werktagen ca. 20 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung zu überweisen. Erst mit Zahlungseingang tritt unsere Leistungsverpflichtung bzw. -versprechen in Kraft und der Termin wird verbindlich reserviert. Weitere 60 % als Anzahlung sind spätestens zwei Monate vor dem Event zu überweisen. Die Restzahlung hat dann mit Rechnungsstellung nach der Veranstaltung innerhalb 14 Tage ohne Abzüge zu erfolgen. Es werden keine separaten Anzahlungsrechnungen versendet. Die Anzahlungsbeträge und -termine sind im Angebot vermerkt.

Die Rechnungsstellung erfolgt wenige Tage nach der Veranstaltung. Basis für die Rechnungsstellung ist die Anzahl der Gäste bzw. Personen (v.a. für Speisen und Getränke) sowie die tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen am Tag der Veranstaltung. Die Reduzierung der ursprünglich vereinbarten Personenzahl beträgt maximal 10 % und bei Speisen auch nur, wenn dies spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per E-Mail gemeldet wurden.

Die geleisteten Anzahlungen werden verrechnet und auch so in der Rechnung ausgewiesen.

Im Angebot ist die aktuell gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt mit der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise gelten aktuell und beziehen sich auf das Datum der Vertragsunterzeichnung. Bei Veranstaltungen, die in „ferner“ Zukunft liegen (Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung größer als 6 Monate), ist ein gewisses Preissteigerungsrisiko (Inflation) nicht auszuschließen. Daher behalten wir uns Preisanpassungen in dem Umfang vor, in dem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Verbraucherpreisindex insgesamt auf Monatsbasis des Statistischen Bundesamts) geändert hat. Der „Verbraucherpreisindex insgesamt“ des statistischen Bundesamtes wird aktuell folgender Quelle entnommen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-12Kategorien.html. Weiterhin behalten wir uns in Einzelpositionen darüber hinaus gehende Preisanpassungen mit entsprechenden Kostennachweis vor.

Alle Zahlungen inkl. der Anzahlungen bitte auf folgende Kontoverbindung:

 

Empfänger:      Gut Leben Landresort GmbH

IBAN:                     DE65 1009 0000 2766 0690 05

BIC:                        BEVODEBB (Volksbank Berlin)

Verwendungszweck: Angabe Name und Veranstaltungstag

Da die Zahlungen per Überweisung und nicht vor Ort erfolgen, hier ein Hinweis:
Das Serviceteam freut sich bestimmt über Trinkgeld – in bar vor Ort oder auch per Überweisung.

 

IV) Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Sofern zwischen dem Landresort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landresorts auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Landresort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Landresorts oder eine von ihm zu vertretende  Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

Eine darüber hinausgehende Auflösung (Stornierung) des Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landresorts. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Landresort die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Landresort steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Landresort entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Zimmerbuchung / Übernachtungen: Bei einem Rücktritt vor Anreise werden innerhalb der u. g. Fristen der pauschale Schadensersatz wie folgt berechnet:

  • Storno bis 12 Wochen vor Anreise: 20 % der gebuchten Leistungen
  • Storno später als 12 Wochen vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen
  • Storno später als 2 Wochen vor Anreise: 80 % der gebuchten Leistungen

Bei Veranstaltungen werden Stornierungen oder Reduzierungen der Veranstaltungsleistungen wie Teilnehmerzahlen oder Veranstaltungsräume sowie der gastronomischen und sonstigen Leistungen werden innerhalb der u. g. Fristen der pauschale Schadensersatz wie folgt berechnet

  • 20 % des vereinbarten Gesamtpreises ab Unterzeichnung
  • 40 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Stornierung nach 200 Kalendertagen vor Veranstaltungstermin
  • 60 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Stornierung nach 60 Kalendertagen vor Veranstaltungstermin
  • 80 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Stornierung nach 21 Kalendertagen vor Veranstaltungstermin
  • 100 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Stornierung nach 5 Kalendertagen vor Veranstaltungstermin

Sollte aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. im Rahmen einer Pandemie) eine Anreise oder Veranstaltung nicht durchführbar sein, werden keine Storno-Pauschalen erhoben. Wir werden in diesem Fall lediglich tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwendungen bzw. anfallende Ausgaben in Rechnung stellen.

V) Rücktritt des Landresorts

Im Rahmen einer Pandemie oder ähnlicher Situationen behält sich die Geschäftsleitung des Landresorts vor, auch ohne Vorliegen behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen den Landresortbetrieb vorübergehend einzustellen. Findet eine derartige, vorübergehende Einstellung statt, hat das Landresort ein Rücktrittsrecht – ohne Schadensersatzanspruch seitens des Kunden. Das Landresort ist jedoch verpflichtet, den Kunden mindestens 4 Tage vor Vertragsbeginn von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus vorstehenden Gründen zu informieren. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem der Kunde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen im Landresort erwartet wird. 

Im Übrigen gelten zum Rücktritt des Landresorts die folgenden Regelungen:  

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Landresort in diesem Zeitraum seinerseits ebenso berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Landresort gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Landresort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Landresort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vorn Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Landresort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– des Landresort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Landresortleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landresorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landresorts zuzurechnen ist.

Das Landresort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Landresorts nach Abs. 1. bis 4. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Landresorts bleibt unberührt.

VI) Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Check-in und Check-out der Studios können wir flexibel absprechen. Ohne Absprache gehen wir von einem Check-in in der Zeit von ca. 17:00 Uhr und einen Check-out bis 11:00 Uhr aus.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landresort spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landresort über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Landresort nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII) Gutscheinkauf und -einlösung

Der Gesamtbetrag ist zur sofortigen Zahlung per Überweisung fällig. Direkt nach Geldeingang wird der Gutschein als Päckchen per Post versandt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine eventuelle Stornierung nur bis 14 Tage nach Bestellung möglich ist und wir hierfür Stornierungskosten in Höhe von € 50,00 pro Gutschein in Rechnung stellen.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

VIII) Haftung des Landresorts

Das Landresort haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Landresorts zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landresorts auftreten, wird das Landresort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet des Landresort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Wertgegenstände oder Geld in den Zimmern übernimmt das Landresort keine Haftung. Für auf dem Landresortgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Landresort nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Landresorts. Darüber hinaus erlöschen eventuelle Haftungsansprüche, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Landresort Anzeige macht (§ 703 BGB).

Für die unbeschränkte Haftung des Landresorts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Landresort übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Für Schäden, die in dem Zeitraum der Überlassung entstehen (z. B. durch Gäste oder deren Kinder, aber auch durch Fremdpersonal), haftet der Veranstalter (Auftraggeber bzw. Mieter). Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungs-versicherung für diesen Zeitraum.

 

IX) Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sowie die Kontaktdaten zum Datenschutzbeauftragten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

X) Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Landresorts.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Landresorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Landresorts.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Sonstige Hinweise

Allgemein

Wir sind ein denkmalgeschütztes Objekt, haben alles mit viel Liebe gestaltet, befinden uns im Wohngebiet eines kleinen Dorfes und zudem leben zahlreiche Tiere im Garten und im Umfeld. Daher bitten wir um Wertschätzung und gegenseitige Rücksichtnahme (Achtsamkeit).

Hier ein paar wenige Regeln:

  • kein Feuerwerk
  • kein Fliegenlassen von Helium Luftballons
  • kein Betreten der Tiergehege ohne Tierpfleger (kann als Führung organisiert werden)
  • kein Füttern der Tiere – auch nicht der Hunde

 

Parkplatz

200 m entfernt, in der Birkholzer Dorfstr. 15, 16321 Bernau bietet unser Parkplatz eine ausreichende Fläche für ca. 40 PKWs. Bitte nutzt ausschließlich diesen Parkplatz und informiert Eure Gäste. Für das Be- und Entladen können unsere Einfahrten kurzfristig genutzt werden.

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist bei uns entgeltlich möglich (ein 22 kW Ladeanschluss Einfahrt Nordscheune)

 

Anreise am Vortag

Sofern nicht das Gesamtresort für den Vortag der eigentlichen Veranstaltung exklusiv gebucht wurde, kann es bei einer Anreise am Vortag natürlich sein, dass eine andere Veranstaltung stattfindet. Hier bitten wir um entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme.

Gerne bieten wir auch am Vortag eine „einfache“ Verpflegung an (z. B. eine Bretterjause, also eine Wurst-/Käse-Platte gerne auch vegetarisch.

 

Wellness und Baden im Teich und Hot Tub

Als Übernachtungsgast kann man das „Wellness Paket“ buchen. Dies beinhaltet die Nutzung einer Sauna, der Außen-duschen und des Naturschwimmteichs. Dafür stellen wir eine Saunatuch, Bademantel und auf Anfrage Badelatschen zur Verfügung.

Im hinteren Gartenbereich befinden sich der Naturschwimmteich (Tiefe 1,35 m) und ein weiterer kleiner Dekorationsteich sowie ein Hot Tub. Der Naturschwimmteich kann im Rahmen des Wellnesspaketes genutzt werden. Der Hot Tub ist für max. vier Personen ausgelegt und muss explizit gebucht (und aufgeheizt) werden. Bitte immer vorher duschen. Von der Dusche aus gehen stufen in den Teich. Auch Hunde dürfen den Schwimmteich nutzen. Hierfür gibt es auch eine spezielle Einstiegsstelle. Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass die Vegetation im und um den Teich keinen Schaden nimmt.

 

Mitbringen von Speisen und Getränken

Wir sind eine Eventlocation mit Gastrobetrieb. Wir leben vom Verkauf unserer Speisen und Getränke und erzielen damit natürlich auch Gewinnmargen, die für den Gesamtbetrieb des Gut Lebens erforderlich sind. Daher können wir das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bzw. die externe Bestellung/Lieferung nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Rücksprache mit uns zulassen.

 

Getränke Flatrate

Für die Dauer der Veranstaltung werden meist Getränke Flatrates vereinbart, also ein pauschaler Mischpreis je Person und abhängig von der Dauer.

Folgende Getränke sind in der Standard „Getränkeflat alkoholfrei“ enthalten:

Kaffee, Kaffeespezialitäten, Kakao, Tee, alkoholfreie Kaltgetränke wie Mineralwasser,

Bio Limonaden, selbstgemachte Limonade, Cola und Säfte

In der Standard „Getränkeflat“ sind folgende Getränke enthalten:

Alle Getränke gemäß „Getränkeflat alkoholfrei“ und zudem Weißwein (Vino Verde), Rosé (Pink von Bauer), Rotwein (Primitivo), Bier Bernauer Torwächter Pils, Kellerbier und Radler, Hefeweizen (Kulmbacher Kapuziner) und alkoholfreies Bier (Störtebeker)

Weitere Getränke außerhalb der „Getränkeflat“ finden die Gäste auf den ausliegenden Getränkekarten. Der entsprechende Konsum wird nach Verbrauch im Rahmen der Endrechnung abgerechnet oder ist – je nach Vereinbarung – von den Gästen selbst zu zahlen. Die entsprechende Festlegung erfolgt im Angebot.

Auf Bestellung kann entgeltlich Fassbier und eine Zapfanlage gestellt werden. Hier kann neben Bernauer Torwächter Pils auch Kraftbier der Bernauer Braugenossen (gebraut in Börnicke, 7 km entfernt) angeboten werden.

 

Unsere Servicekräfte bedienen Euch an den Tischen und ebenso in der Bar 1828 (Nordscheune). Unsere selbstgemachten Limonaden stehen durchgehend im Rahmen der Getränkeflat in Gallonen bereit. Nach Vereinbarung stellen wir Getränkewannen mit einer Auswahl an Kaltgetränken zur Selbstbedienung auf.

 

Frühstück

Ein vorab bestelltes reichhaltiges Frühstück bzw. ein Frühstücksbuffet werden individuell für Euch bereitet. Wenn möglich gehen wir auch auf Zeitwünsche ein. Prinzipiell bieten wir das Frühstück unter der Woche in der Zeit von 07:30 Uhr – 10:00 Uhr und am Wochenende/Feiertag in der Zeit von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr an. „Tasse Kaffee oder Tee“ gibt’s auch schon 30 Minuten früher.

Meist wird das Frühstück im Haupthaus (in den guten Stuben) angerichtet. In Absprache können für Events aber auch „die Werkstatt“ oder die Nordscheune genutzt werden – und bei schönem Wetter natürlich der Innenhof oder das Flexzelt.

Wir bieten weitestgehend Bio: Frisches Brot & Brötchen, verschiedene Käsesorten, Eier auch von unseren schwedischen Blumenhühnern, Eierspeisenzubereitung a la Minute, Wurst, (selbstgemachte) Marmeladen & Honig vom Nachbarn, Müsli-Theke, Früchte, kleine Kuchen und andere Leckereien sowie Kaffee und Kaffeespezialitäten aus Himmelpfort, Kakao, Tee von Ronnefeldt und Säfte.

Kinder und Hunde

Kinder und Hunde sind bei uns willkommene Gäste. Das ganze Resort ist eingezäunt, so dass sowohl die Kinder als auch die Tiere frei laufen gelassen werden können – sofern sie keine Gefahr für unsere Tiere darstellen.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass zum Gut Leben ein Hund (weiblicher Labrador Lille, geb. März 2023) sowie zahlreiche schwedische Blumenhühner, Tauben, Hasen und drei Alpakas gehören. Labrador Lille gehört zum Team, läuft frei rum und ist auch zu kleinen Kindern absolut zärtlich. Sie will immer gestreichelt werden – auch wenn ihre bellende Aufforderung irritieren mag. Streicheln darf man gern! Wie alle Labradore will Lille auch gerne fressen. Füttern darf man allerdings nicht. Dies gilt strickt für alle Tiere auf Gut Leben. Gut gemeinte Abgabe vom Teller oder gar Mitgebrachtes kann für das Tier tödlich sein (so z.B. Karotten für Alpakas oder Schokolade für Hunde).

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zum Wellnessbereich (also der Außenbereich hinter dem Lehmbackofen) für Tiere und Kinder unter 16 Jahren untersagt ist. Hier stellen die beiden Teiche sowohl eine Gefahr dar als auch ein Refugium einer liebevollen Gartengestaltung, die gar zu leicht durch spielende Kinder zerstört wird.

Während einer Veranstaltung liegt es in der Verantwortung der Veranstalter (also des Auftraggebers), sicher zu stellen, dass eventuelle Kinder sich nicht im Wellnessbereich aufhalten oder auch andere Garten- und Einrichtungen beschädigen. Ab einer Anzahl von fünf Kindern im Alter 3 – 16 Jahre bestehen wir auf eine explizite altersgerechte Kinderbetreuungen ggf. in eigenen Räumlichkeiten (bei schlechtem Wetter z. B. in „der Werkstatt“). Diese wird nicht durch uns organisiert und stellt sicher, dass auch die Kinder Freude haben an diesem Ereignis und die Eltern entspannt mit Euch feiern können.

 

Musik- bzw. Audioanlage

In der Nordscheune ist eine leistungsfähige Audioanlage mit 6 Deckenhängelautsprechern, einem Subwoofer und einem 5.000 W Verstärker verbaut. Hier kann sich jeder DJ per XLR-Mono-Anschluss flexibel an mehreren Stellen anschließen. Die hier eingespielte Musik bzw. auch per Mikrofon eingesteuerte Reden sind im gesamten Innenhof und in allen anderen Gebäuden zu hören. Durch einen hochwertigen Dezibel-Dämpfer werden ab 22:00 Uhr die Lautstärke und Bässe gedämpft (Lärmschutz im Wohngebiet). Die Lautstärke bei geschlossenen Türen innerhalb der Nordscheune ist dann aber immer noch völlig ausreichend für ausgelassenes Tanzvergnügen.

Jeder DJ (m/w/d) hat sich per XLR-Anschluss an unsere Audioanlage anzuschließen. Auch der Anschluss von Abspielgeräten (PC, Smartphone usw.) per Bluetooth ist möglich. Das Mitbringen und Aufstellen eigener Lautsprecher ist ohne vorherige Abstimmung nicht gestattet.

Gestattet oder viel mehr empfohlen ist die Aufstellung musikbegleitender RGB-Wandstrahler und andere Beleuchtungselemente, um in der Nordscheune eine entsprechende Tanzatmosphäre aufzubauen. Da fast alle DJs solches Equipment mitbringen, haben wir hier nur eine kleine Ausstattung von wenigen musiksensitiven Wandstrahlern. Gerne kann eine leistungsfähige 3-Farb-Laser (inkl. Hazer bzw. Nebelanlage) bei uns gebucht werden. Die automatische musikadaptive Lasershow bietet ein unerwartetes High-Light zur späten Stunde.

Für die Beschallung im Außenbereich ist eine mittelgroße mobile PA-Anlage von Bose bestellbar. Diese ist ausreichend für Veranstaltungen bis ca. 100 Personen. Ebenso vorhanden sind zwei Mikrofone ggf. mit Ständer sowie zwei Headsets.

 

Lautstärke ab 22:00 Uhr

Das Gut Leben Landresort befindet sich in einem Wohngebiet. Um also den langfristigen Betrieb nicht zu gefährden, ist die Rücksichtnahme auf die Anwohner und die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen wichtig – nicht nur ab 22:00 Uhr.

Bis 22.00 Uhr und gutem Wetter ist es möglich mit Musik draußen zu feiern. Die Musik zum Tanzen wird ab ca. 22.00 Uhr nach innen verlagert und das große Tor der Nordscheune ist von da an geschlossen zu halten.

Bitte vor allem auch bei der Verabschiedung auf die Schlafenden und Nachbarn Rücksicht nehmen.

Atmosphäre im Dunkeln

Mit Anbruch der Dunkelheit zünden wir – wenn bestellt – die Feuerschalen und Fackeln an. Der Garten von Gut Leben (vornehmlich der Wellnessbereich) taucht in eine surreale Lichtfarbwelt ein. Ein Spaziergang in der Nacht lohnt sich.

Veranstaltungsende

Prinzipiell streben wir an, dass private Feierlichkeiten spätestens um 1:00 Uhr ihr Ende finden. Das konkrete Veranstaltungsende ist im Angebot vermerkt. Dies ist die Basis für die Arbeitsplanung des Servicepersonals. Da wir eine ausgelassene Feierlaune nicht durch einen abrupten Abbruch empfindlich stören wollen, bitten wir dafür zu sorgen, dass durch den Veranstalter (bzw. meist durch den DJ) ein sanftes Ausklingen erfolgt. Gerne kann man sich in angemessener Lautstärke (also leise) noch im Innenhof (unter dem Flexzelt oder ggf. an der Feuerschale) zusammensetzen. Auch eine Auswahl an Kaltgetränken kann auf Bestellung noch zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstaltungsraum (meist Nordscheune) sollte allerdings verlassen werden, um die Aufräumarbeiten zu ermöglichen.

Bei Verlängerung der Veranstaltung über die ursprünglich vereinbarte Zeit hinaus (z. B. wenn der DJ länger Musik spielt), dann verlängert sich ebenso die vereinbarte Getränkeflat und der Zeitansatz der Servicekräfte. Die Berechnung erfolgt dann auf die jeweilig angefangene halbe Stunde und wird in der Rechnung explizit ausgewiesen.